So können Sie helfen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie den Verein finanziell unterstützen und somit krebskranken Kindern und ihren Familien helfen können

 

Einmalige Spende

Schon eine einmalige Spende kann viel bewegen. Um den schwer erkrankten Kindern der Krebsstation zu helfen, sind wir auf jede Hilfe angewiesen und deshalb für jede Spende dankbar. Wir freuen uns, wenn Sie dabei an uns und vor allem unsere erkrankten Kinder denken. Sie können ihnen mit Ihrem Beitrag eine schönere Umgebung oder auch nur ein paar unbeschwerte Stunden mit unserem Künstler, Rainer Mörk, schenken…

Regelmäßig spenden

Mit Ihrer regelmäßigen Spende, dessen Höhe Sie frei wählen, können wir umfassender und voraussehend planen und die Kinderstation der Medizinischen Hochschule Hannover verlässlich mit unseren Projekten unterstützen wie auch in unvorhersehbaren Notsituationen schnell helfen. Wichtig für Sie: Ihre Spende ist steuerlich absetzbar!*

Spendenaktion

Einsatz für den guten Zweck! Spendenlauf, Weihnachtssingen oder Tag der offenen Tür – jede Spendenaktion zählt!

Es spielt keine Rolle, wie groß Ihre Aktion ist. Jeder Euro hilft beim Kampf gegen Krebs bei Kindern. Gerne stellen wir Ihnen Spendendosen und Informationsmaterial zur Verfügung.

Spenden als Unternehmen

Hilfe ohne Grenzen -vom Mitarbeiter bis zum Chef – gemeinsam sind keine Grenzen gesetzt!

Die Tombola zum Sommerfest, der Weihnachtswunschbaum oder das Gehalt „abrunden“ – Ihrer Fantasie zur tatkräftigen Hilfe sind dabei keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass jeder Cent hilft, die Situation krebskranker Kinder weiter zu verbessern.

Spenden statt Geschenke

Sie haben Geburtstag oder ein Jubiläum steht an? Noch dazu sind Sie selbst wunschlos glücklich?

Es spielt keine Rolle, wie groß Ihre Aktion ist. Jeder Euro hilft uns beim Kampf gegen Krebs bei Kindern. Gerne stellen wir Ihnen Spendendosen und Informationsmaterial zur Verfügung.

Kondolenzspenden

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist schmerzhaft. Doch auch in Zeiten der Trauer kann man Hoffnung weitergeben. Verzichten Sie beispielsweise auf Blumengrüße und weisen Sie in der Traueranzeige darauf hin, der Bestatter wird Ihnen gerne dabei helfen.

Gerne stehen auch wir Ihnen selbstverständlich unterstützend zur Seite.

Vererben

Ein Thema, über welches man sich rechtzeitig Gedanken machen sollte.

Das Erbrecht ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der §1936 besagt, dass, sollte zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden sein, das Land erbt.

Im Jahr 2017 wurden dem Land Niedersachen u.a. dadurch knapp 6 Millionen Euro „vererbt“.

Vielleicht haben Sie ebenfalls auch gute Gründe, Ihr Vermögen nicht ausschließlich Ihren Kindern und Verwandten zu vermachen, sondern damit andere nahestehende Personen oder gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, deren Arbeit Sie schätzen. Dann sollten Sie in jedem Fall ein Testament aufsetzen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen persönlich unter der Telefonnummer 0511 554 7785 zur Verfügung.

—> Erste Informationen finden Sie auch in unserem Flyer.

 

Helfen mit Geldauflagen

Mit der Zuweisung von Geldauflagen leisten Staatsanwaltschaften, Gerichte und Finanzbehörden einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung beim Kampf gegen Krebs bei Kindern.

Abhängig von den richterlichen Auflagen haben Zahlungspflichtige mit ihrem Beschluss die Möglichkeit, durch ihre Geldauflage krebskranke Kinder zu unterstützen und Gutes zu tun.

  Wir garantieren: Ihre Spende wird sorgfältig verwendet und kommt zu 100 Prozent und sicher bei den Betroffenen an. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Unsere Spendenkonten: Sparkasse Hannover IBAN: DE86 2505 0180 0000 0015 60 BIC: SPKHDE2HXXX Deutsche Bank AG IBAN: DE35 2507 0070 0030 4030 03 BIC: DEUTDE2HXXX * Der Verein für krebskranke Kinder Hannover ist von der Körperschaftsteuer befreit. Das Finanzamt akzeptiert Ihren Zahlungsbeleg bis 200 Euro als Zuwendungsbestätigung. Unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung erhalten Sie von uns zeitnah und automatisch bereits ab 50 Euro eine gesonderte Zuwendungsbestätigung.