Das Erbrecht ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der §1936 besagt, dass, sollte zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden sein, das Land erbt.

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Im Jahr 2017 wurden dem Land Niedersachen u.a. dadurch knapp 6 Millionen Euro „vererbt“.
Vielleicht haben Sie ebenfalls auch gute Gründe, Ihr Vermögen nicht ausschließlich Ihren Kindern und Verwandten zu vermachen, sondern damit andere nahestehende Personen oder gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, deren Arbeit Sie schätzen. Dann sollten Sie in jedem Fall ein Testament aufsetzen.