Ihre Testamentsspende hilft krebskranken Kindern

Mit Ihrer Unterstützung können Sie Hoffnung schenken, Leben verändern und eine bleibende Spur hinterlassen

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie auch über Ihren Tod hinaus Gutes tun können? Durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis können Sie dazu beitragen, krebskranken Kindern und ihren Familien Hoffnung und Unterstützung zu schenken – langfristig und nachhaltig

  • Vermächtnis: Um einen Teil Ihres Vermögens zu vererben, legen Sie dies als Vermächtnis in Ihrem Testament fest. Hier entscheiden Sie mit welchem Anteil Sie den Verein für krebskranke Kinder Hannover e.V. bedenken möchten.
  • Erbschaft: Wenn Sie kein Testament hinterlassen und keine gesetzlichen Erben haben, dann erbt der Staat. Sollten Sie den Verein für krebskranke Kinder Hannover e.V.  als Ihren Erben bestimmen, tritt dieser mit allen Rechten und Pflichten Ihre Rechtsnachfolge an und erfüllt Ihr Testament. Als gemeinnützige Organisation fallen für uns keine Erbschaftssteuern an.

 

Wenn Sie kein Testament verfassen, tritt laut Bürgerlichem Gesetzbuch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

 

Grafik: Erstellt mit Hilfe von ChatGPT

 

Welche Vermögenswerte können vermacht werden?

Grafik: Erstellt mit Hilfe von ChatGPT

 

Woran Sie im Vorfeld denken sollten:

Vertrauensperson bestimmen

Wählen Sie jemanden aus, dem Sie Ihre Belange mitteilen und der entsprechend nach Ihrem Tode handeln und als Ansprechpartner Auskunft geben kann

Testament schreiben

Festlegen, wer erben bzw. wer welche Vermächtnisse erhalten soll

Bestattung planen

Ihre Wünsche, z.B. im Hinblick auf die Beerdigung, auf einem gesonderten Schriftstück (nicht im Testament) vermerken

Listen erstellen

Vermögensaufstellung, wichtige Verträge, Verbindlichkeiten, Verwandtschaftsverhältnisse und Anschriften der nächsten Angehörigen

Wie schreibt man ein Testament, eigenhändig oder notariell

Das handschriftliche Testament ist eine persönliche Erklärung und für Sie der einfachste Weg, Ihren letzten Willen zum Ausdruck zu bringen. Hierbei sind allerdings einige Punkte dringend zu beachten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Sie die richtigen Formulierungen getroffen haben, dann sollten Sie Ihr Testament von einem Notar niederschreiben und beurkunden lassen. Oder Sie können einem Notar Ihr eigenhändig geschriebenes Testament zur Beurkundung vorlegen. Diese Testamente werden grundsätzlich in die Verwahrung des zuständigen Amtsgerichts gegeben, damit sichergestellt wird, dass sie eröffnet werden.

Es ist ratsam, rechtzeitig mit einem Notar oder Anwalt zu sprechen, um die Wünsche rechtssicher zu formulieren.

 

So setzen Sie Ihr Testament richtig auf

Sollten Sie sich dazu entschließen, das Testament selbst zu verfassen, sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Das Dokument muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein
  2. Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre aktuelle Anschrift sind erforderlich
  3. Bestimmen Sie durch eine exakte Benennung mit Anschrift, wer Ihr Erbe sein soll. Alle Pflichtteilsberechtigten bleiben berechtigt, ihr Pflichtteil geltend zu machen
  4. Soll jemand ein Vermächtnis bekommen, in welcher Höhe bzw. welchen Gegenstand?
  5. Soll es einen Testamentsvollstrecker geben?
  6. Unterschreiben Sie ihr Testament an seinem Ende unbedingt mit Ihrem vollständigen Namen und Datum

Formulierungshilfen

 

Empfehlung zur Aufbewahrung

Die sicherste Möglichkeit ist, Ihren letzten Willen direkt beim zuständigen Amtsgericht in Verwahrung zu geben. So wird es automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst und das Nachlassgericht kann im Sterbefall handeln. Falls Sie dennoch Ihr Testament zuhause aufbewahren wollen, sollten Sie es an einem Ort legen, an dem es später von Menschen Ihres Vertrauens gefunden werden kann.

Kontaktieren Sie uns

Möchten Sie mehr erfahren oder ein persönliches Gespräch führen? Auch wenn wir keine Rechtsberatung machen dürfen, so können wir Ihnen dennoch mit Rat und Tat zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Jede Unterstützung, auch durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis, trägt dazu bei, das Leben krebskranker Kinder zu verbessern. Gemeinsam können wir Hoffnung schenken und Zukunft gestalten. ♥

 

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Wer in Ihrem Testament als Erbe oder Erbin benannt ist, tritt mit allen Rechten und Pflichten Ihre Rechtsnachfolge an, allein oder als Erbengemeinschaft. In der Mehrzahl der Erbfälle erbt nicht eine einzelne Person, sondern es gibt mehrere Erben. Sie kümmern sich um die Aufteilung des Nachlasses, erfüllen Vermächtnisse, bedienen mögliche Schulden und ziehen Forderungen ein. Es ist auch möglich, eine gemeinnützige Organisation als Erbin zu benennen. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben und niemanden in Ihrem Testament benennen, erbt der Staat.

Eine ideale Möglichkeit, einzelne Personen oder gemeinnützige Organisationen im Testament zu bedenken, ist das Vermächtnis. Dabei wenden Sie den Empfängerinnen und Empfängern einen bestimmten Vermögenswert zu: einen Geldbetrag, eine Immobilie, ein Grundstück oder einen Wertgegenstand. Wichtig ist, dies im Testament eindeutig zu formulieren. Nur dann sind die Erben verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und auszukehren.

Ist eine Nachlassspende auch möglich, wenn ich Erben habe?
Ja, auch wenn Sie Erben haben, können Sie eine Nachlassspende tätigen. Sie können im Testament durch ein Vermächtnis festlegen, einen Teil Ihres Vermögens an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, während der Rest an Ihre Erben geht.
Wie erfährt, die von mir begünstigte Organisation, dass sie in meinem Testament bedacht wurde?

Ist z.B. der Verein für krebskranke Kinder als Erbe eingesetzt, dann ist es hilfreich, im Vorfeld mit uns darüber zu sprechen. So finden wir uns im Nachlass rasch zurecht und wissen, was Ihnen besonders am Herzen liegt.

Eröffnet das Nachlassgericht ein Testament, informiert es alle Erben und Vermächtnisnehmer. Diese Eröffnung geschieht jedoch häufig erst sechs Wochen nach dem Tod. Es kann also ein „Vakuum“ von mehreren Wochen entstehen, in denen niemand so recht weiß, wer tätig werden darf bzw. muss. Gleichzeitig sind Rechnungen zu bezahlen und die Bestattung zu organisieren. Um hier (Planungs-)Sicherheit zu schaffen, ist es wichtig, mögliche Erben bereits zu Lebzeiten zu informieren und mit ihnen über Ihre Wünsche zu sprechen.

Kann ich bestimmen, wie meine Spende verwendet wird?
Ja, Sie können in Ihrem Testament genau angeben, wie Ihre Spende verwendet werden soll, z.B. zur Unterstützung bestimmter Projekte.
Kann ich einer wohltätigen Organisation auch andere Vermögenswerte vererben, z.B. Immobilien?
Als Verein freuen wir uns über jede testamentarische Zuwendung, seien es Bargeld, ein Kontoguthaben, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Schmuck oder andere Sachwerte. Selbstverständlich dürfen wir als gemeinnützige Organisation auch Erbin von Immobilien sein. Wir empfehlen bei der Regelung einer Zuwendung von Immobilien, ein notarielles Testament zu verfassen. Dies erleichtert unter anderem eine Umschreibung der Immobilie(n) im Grundbuch.
Ist eine Testamentsspende auch mit kleinen Vermögen möglich?
Ja, auch mit einem kleineren Vermögen können Sie eine Testamentsspende tätigen.
Kann ich mein Testament bzw. meine Testamentsspende jederzeit widerrufen?
Ja, zu Ihren Lebzeiten können Sie Ihre testamentarische Zuwendung jederzeit ändern oder widerrufen.
Was passiert, wenn mein Erbe vor mir oder zeitgleich verstirbt?
Stirbt der von Ihnen eingesetzte Erbe vor Ihnen oder zeitgleich, ist die Testamentsregelung hinfällig. Wenn für einen solchen Fall im Testament keine Vorsorge getroffen ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Um dies auszuschließen, kann das Einsetzen eines Ersatzerben die Lösung sein. Ist kein Familienmitglied für diesen Fall vorhanden, können Sie an den Verein für krebskranke Kinder Hannover e.V  denken und diese als Ersatzerben benennen.